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Die Kunstpunkt Stiftung Herpel sieht drei Formen der Förderung vor:
1. Das Aufenthaltsstipendium
dient der Ausarbeitung theoretischer und sonstiger künstlerischer Arbeiten.
Die Stipendiaten erhalten die Möglichkeit, im Stiftungssitz Kladow Kolleg, Parnemann Weg 19, 14089 Berlin-Kladow zu wohnen und zu arbeiten. Sie erhalten eine monatliche Zuwendung zur doppelten Haushaltsführung und einen Reisekostenzuschuss für An- und Abreise.
Die Stipendiaten organisieren ihren Aufenthalt selbst, sie sorgen auch für ihre Verpflegung. Gemeinschaftsküche, Waschmaschine und Bettzeug sind vorhanden, Gastronomie, Supermärkte und Einzelhandel sind fußläufig erreichbar.
2. Die Projektförderung
besteht – je nach geplanter Dauer des Projekts – aus einer Zuwendung zu Beginn und einer in der Mitte des geplanten Förderzeitraums. Die Förderung ist an einen Verlaufsbericht/ Zwischenbericht vor der zweiten Zuwendung gebunden. Kurzprojekte werden gesondert behandelt. Dem Stiftungsvorstand und dem Kuratorium ist ein Besuch am Ort des Projekts freigestellt. Die Höhe der Zuwendung, Art und Adressat der Zahlung und sonstige Details regelt die Fördervereinbarung.
3. Der Publikationszuschuss
ist eine einmalige finanzielle Zuwendung, über deren Umfang das Kuratorium entscheidet. Drei Belegexemplare erhält die Stiftung.